Dienstag, 26. Februar
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sport (EuGH)
Der Zugang zu einem Aquapark, der den Besuchern nicht nur Einrichtungen anbietet, die die Ausübung sportlicher Betätigungen ermöglichen, sondern auch andere Arten der Unterhaltung oder Erholung, können eine in engem Zusammenhang mit Sport stehende, steuerbefreite Dienstleistung darstellen (EuGH, Urteil v. 21.2.2013 - Rs. C-18/12; Zamberk).
