Freitag, 03. Februar
Die Kosten des Erststudiums - eine (fast) unendliche Geschichte (FG)
Die gesetzlichen Neuregelungen bzw. Änderungen im Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) verstoßen nicht gegen Verfassungsrecht. Insbesondere enthalten die Vorschriften keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung (FG Münster, Urteil v. 20.12.2011 - 5 K 3975/09 F; Revision zugelassen).
