Dienstag, 10. Februar
Der grippale Infekt als außergewöhnliche Belastung (DStV)
Winterzeit ist Grippezeit! Für die jährlich zahlreichen Betroffenen nicht nur ein gesundheitlicher Kraftakt, auch steuerlich können die anfallenden Krankheitskosten eine sog. außergewöhnliche Belastung darstellen. Das Gute daran: Außergewöhnliche Belastungen im Steuerrecht führen mitunter zu einer Steuerlastminderung bzw. -erstattung. Darauf weist aktuell der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin.
