Montag, 16. Dezember
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss (hier ein Darlehen) unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist (BFH, Urteil v. 22.10.2013 - X R 26/11; veröffentlicht am 11.12.2013).
