Mittwoch, 30. November
Darlehensgebühr für Bausparverträge zurückverlangen (VZHH)
Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind unzulässig, entschied der BGH kürzlich. Verbraucher können zu Unrecht gezahltes Geld zuzüglich Zinsen zurückfordern, das Bausparkassen in den Jahren 2013 bis 2016 verlangt haben. Hierauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hin.
