Montag, 30. Juni
Business-Kleidung ist keine typische Berufskleidung (FG)
Das Tragen von Business-Kleidung ist der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen, weil es auch dem menschlichen Bedürfnis nach Bekleidung Rechnung trägt und eine private Nutzungsmöglichkeit bei gelegentlichen besonderen privaten Anlässen, objektiv nicht ganz oder jedenfalls nicht nahezu ausgeschlossen werden kann (FG Hamburg, Urteil v. 26.3.2014 - 6 K 231/12).
