Dienstag, 16. Oktober
Bund und Länder erzielen Einigung im sog. Brötchenstreit (Bundesregierung)
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder sonstige Einrichtungen für Bedürftige keine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen. So fällt keine Umsatzsteuer an. Darauf weist die Bundesregierung im Rahmen einer aktuellen Pressemitteilung hin.
