Dienstag, 09. April
Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten (FG)
Eine Bürgschaftsverpflichtung ist als eigenkapitalersetzend anzusehen, wenn sie zu einem Zeitpunkt übernommen wurde, in dem die Gesellschaft kreditunwürdig ist. Kreditunwürdigkeit ist gegeben, wenn die Gesellschaft selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um sich am Kapitalmarkt zu finanzieren (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2012 - 13 K 180/11 E; Revision anhängig).
