Freitag, 12. Dezember
Bürgschaften nicht als Werbungskosten abziehbar (FG)
Kann nicht festgestellt werden, dass die Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung überwiegend durch die Stellung des Bürgen als Arbeitnehmer veranlasst war, kommt ein Ansatz der Aufwendungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht in Betracht (FG Düsseldorf, Urteil v. 12.11.2014 - 15 K 3006/13 E; Revision zugelassen).
