Montag, 23. April
Britische Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht (BFH)
Der Gewinn aus der Veräußerung einer in Großbritannien belegenen Immobilie darf nach dem DBA-Großbritannien 1964/1970 in Deutschland besteuert werden, wenn die Veräußerung nach britischem Steuerrecht nur dazu führt, dass zuvor gewährte Abschreibungen auf Teile der Immobilie rückgängig gemacht werden - "Claw-back-Besteuerung" (BFH, Urteil v. 15.11.2017 - I R 55/15; veröffentlicht am 18.04.2018).