Donnerstag, 11. Juni
Bindung an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos (BFH)
Die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, nach der Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören, soweit für diese das steuerliche Einlagekonto i.S. des § 27 KStG als verwendet gilt, knüpft tatbestandlich an die im Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG ausgewiesenen Bestände des steuerlichen Einlagekontos an (BFH, Urteil v. 28.1.2015 - I R 70/13; veröffentlicht am 3.6.2015).
