Freitag, 21. Oktober
Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungspflichten (FG)
Künftige Aufwendungen für Leistungen, die ohne Rechtspflicht erbracht werden, sondern eine bloße Obliegenheit darstellen, sind nicht rückstellungsfähig (FG Münster, Urteil v. 09.09.2016 - 4 K 2068/13 G,F; Revision zugelassen).
