Freitag, 15. Juni
"Big Brother"-Gewinn steuerpflichtig (BFH)
Ein dem Gewinner der Fernsehshow "Big Brother" ausgezahltes Preisgeld ("Projektgewinn") ist als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuern, wenn die Auskehrung des Preisgeldes nach Maßgabe und Durchführung des entgeltlichen (Teilnahme-)Vertrags als Gegenleistung für sein (aktives wie passives) Verhalten während seines Aufenthaltes im "Big-Brother-Haus" zu beurteilen ist (BFH, Urteil v. 24.4.2012 - IX R 6/10; veröffentlicht 6.6.2012).
