Dienstag, 06. April
BFH widerspricht Nichtanwendungserlass (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass entgegen dem Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht dem Halbabzugsverbot unterliegt, wenn dem Steuerpflichtigen keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen zugehen (BFH, Beschluss v. 18.3.2010 - IX B 227/09; veröffentlicht am 31.3.2010).
