Dienstag, 14. Oktober
BFH: Keine Ansparrücklage für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter
Für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter kann nach dem Urt. des BFH v. 29.4.2008 - VIII R 62/06 keine Ansparrücklage nach § 7g EStG gebildet werden, wenn die Rücklage allein wegen zwischenzeitlicher Änderung des Einkommensteuerbescheids für das Investitionsjahr gebildet wird, um die aufgrund des Änderungsbescheids überschrittene Einkommensgrenze für die Begünstigung nach § 10e EStG erneut zu unterschreiten.