Dienstag, 03. Februar
BFH: Ermäßigter USt-Satz für Wasser-Hausanschluss - BFH erneut gegen BMF
Im erneuten Widerspruch zum BMF-Schr. aus dem Jahre 2000 wiederholt das erst jetzt veröffentlichte Urt. des BFH v. 8.10.2008 - V R 27/06 die Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines Wasser-Hausanschlusses. Auch wenn die Anschlussleistung nicht an den späteren Wasserbezieher, sondern an einen Bauunternehmer oder Bauträger erbracht wird, muss das Entgelt für den Anschluss nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz versteuert werden, weil der private Hausanschluss an die öffentliche Wasserleitung mit zur Lieferung des Wassers gehört.
