Donnerstag, 11. März
Bezug für ein arbeitsloses, behindertes Kind trotz geringer eigener Einkünfte (BFH)
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn die Behinderung eines Kindes zwar nicht so erheblich ist, dass es überhaupt keine Arbeit findet, aber die Einkünfte aus der eigenen Arbeit trotzdem so gering sind, dass sie den Lebensunterhalt nicht abdecken (BFH, Urteil v. 22.10.2009 - III R 50/07; veröffentlicht am 10.3.2010).
