Dienstag, 05. Juli
Beweislast für gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (FG)
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland obliegt im Kindergeldverfahren dem Antragsteller (FG Hamburg, Urteil v. 12.04.2016 - 6 K 138/15; Revision nicht zugelassen).
