Freitag, 07. Juli
Beurteilung einer vGA auf Gesellschafts- und Anteilseignerebene (FG)
Eine rechtliche Bindung zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Kapitalgesellschaft gem. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG und einer solchen auf der Ebene des Gesellschafters gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG besteht nicht. Bei verbilligter Überlassung einer Wohnung ist die vGA auf der Ebene der GmbH nach der Kostenmiete zu bewerten und in gleicher Höhe Kapitaleinkünfte beim Anteilseigner gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG anzusetzen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2017 - 10 V 1044/17; Revision zugelassen).
