Mittwoch, 18. Mai
Betrugs- und Untreuehandlungen des Arbeitnehmers (FG)
Begeht ein Arbeitnehmer gemeinschaftlich mit einem externen Dritten zu Lasten seines Arbeitgebers Betrugs- und Untreuehandlungen unter Vortäuschung fiktiver Geschäfte, kann das Finanzamt hierfür keine Umsatzsteuer festsetzen (Hessisches FG, Urteil v. 16.2.2016 - 1 K 2513/12; rechtskräftig).
