Montag, 06. Juli
Betriebsveranstaltung: Veranstaltungsteile mit Vorteilscharakter sind Arbeitslohn (BFH)
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für den geselligen Teil einer gemischt veranlassten Betriebsveranstaltung sind insoweit Arbeitslohn, als sie 100 EUR pro Arbeitnehmer überschreiten.