Donnerstag, 12. Januar
Betriebsstätte eines selbständigen EDV-Beraters (FG)
Bei einem selbständigen EDV-Berater ist der regelmäßige Tätigkeitsort am Sitz des Auftraggebers, an dem die beruflichen Leistungen erbracht werden, seine Betriebstätte. Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind daher mit der Entfernungspauschale und nicht mit den tatsächlich angefallenen Kosten in Ansatz zu bringen (FG Hessen, Urteil vom 19.09.2016 - 9 K 485/16; rkr.).
