Donnerstag, 21. Juli
Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft (BFH)
Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch im Verhältnis zwischen einer Aktiengesellschaft und ihrem Mehrheitsaktionär grundsätzlich zu bejahen (Anschluss an BFH, Urteil v. 28.1.1982 - IV R 100/78). Diese Grundsätze sind durch die zwischenzeitlichen Änderungen im Aktienrecht nicht überholt; sie sind auch auf börsennotierte Aktiengesellschaften anwendbar (BFH, Urteil v. 23.3.2011 - X R 45/09; veröffentlicht am 20.7.2011).
