Mittwoch, 09. Dezember
Betrieblicher Schuldzinsenabzug für Investitionsdarlehen (FG)
Stehen Schuldzinsen in einem hinreichend engen und deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen, so unterliegen sie nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a EStG. Dieser Zusammenhang kann nach Ansicht des FG Düsseldorf auch im Falle einer weiteren Darlehensaufnahme zur Finanzierung von Zinseszinsen gegeben sein (FG Düsseldorf, Urteil v. 29.9.2015 - 10 K 4479/11 F; Revision zugelassen).
