Dienstag, 29. März
Besuche von Ausstellungen und Vernissagen durch eine Kunstlehrerin (FG)
Die Kosten einer Oberstudienrätin für Besuche von Kunstausstellungen und Vernissagen können grds. nicht (auch nicht anteilig) im Rahmen ihrer Tätigkeit als Lehrerin für Bildende Kunst als Werbungskosten berücksichtigen werden (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.2.2016 - 13 K 2981/13; Revision nicht zugelassen).
