Dienstag, 11. Februar
Besuch eines Shaolin-Kurses (FG)
Gebühren für den Besuch eines Shaolin-Kurses durch eine Zahnärztin sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (FG Köln, Urteil v. 14.11.2013 - 10 K 1356/13).
Gebühren für den Besuch eines Shaolin-Kurses durch eine Zahnärztin sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (FG Köln, Urteil v. 14.11.2013 - 10 K 1356/13).