Dienstag, 06. Dezember
Besteuerung von sog. Scheinrenditen (FG)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Gutschriften und Zahlungen an den Anleger in einem Fall von Anlagebetrug als Kapitalrückzahlung oder aber als Zufluss einkommensteuerbarer Erträge anzusehen sind. Ernstlich zweifelhaft ist auch, ob eine gegen den Anlagebetrüger gerichtete Forderung des Anlegers mit ihrem Nennwert oder mit einem darunter liegenden Wert (einschließlich eines Werts von Null) zu bewerten ist (FG Saarland, Beschluss v. 12.10.2011 - 1 V 1266/11; Beschwerde zugelassen).
