Freitag, 29. Juli
Besteuerung von Rentennachzahlungen (BFH)
Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, können nicht mit dem Ertragsanteil, sondern müssen mit dem durch das Alterseinkünftegesetz normierten Besteuerungsanteil besteuert werden, wenn die Rentenzahlungen erst nach dem 1.1.2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, zugeflossen sind. Dies hat nun der Bundesfinanzhof entschieden und damit ein anders lautendes Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2009 aufgehoben (BFH, Urteil v. 13.4.2011 - X R 1/10; veröffentlicht am 27.7.2011).
