Samstag, 25. März
Besteuerung der Entschädigung von Schöffen (BFH)
Eine Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern gemäß § 18 JVEG ist steuerbar, wenn sie als Ersatz für entgangene Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit gezahlt wird. Die Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 16 JVEG ist dagegen nicht steuerbar (BFH, Urteil vom 31.01.2017 - IX R 10/16; veröffentlicht am 22.03.2017).
