Samstag, 06. August
Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen verfassungsgemäß (BVerfG)
Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vorgenommene Normierung des Bestellerprinzips für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies hat der Erste Senat des BVerfG entschieden (BVerfG, Beschluss v. 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15).
