Donnerstag, 21. Juni
Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten (BFH)
Die in §§ 4f und 9 Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006 (BGBl I 2006, 1091) enthaltene Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind ist nicht verfassungswidrig (BFH, Urteil v. 9.2.2012 - III R 67/09; veröffentlicht am 20.6.2012).
