Freitag, 15. Januar
Beschränkte Abziehbarkeit verfassungsgemäß (BFH)
Im zeitlichen Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar. Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH, Urteile v. 18.11.2009 - X R 6/08 und X R 34/07 sowie v. 9.12.2009 - X R 28/07; veröffentlicht jeweils am 13.1.2010).
