Freitag, 18. September
Berufung auf unzutreffende LSt-Bescheinigung im Einspruchsverfahren (BFH)
Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt im Veranlagungsverfahren vollständig offengelegt, handelt er nicht arglistig und bedient sich auch nicht sonstiger unlauterer Mittel, wenn er sich im Einspruchsverfahren weiterhin auf Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung bezieht, denen nach Auffassung des Finanzamt eine unzutreffende rechtliche Würdigung des Arbeitgebers zugrunde liegt (BFH, Urteil v. 8.7.2015 - VI R 51/14; veröffentlicht am 16.9.2015).
