Samstag, 09. Juni
Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland (BFH)
Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses sind grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden (BFH, Urteil v. 15.3.2012 - III R 58/08; veröffentlicht am 6.6.2012).
