Donnerstag, 11. Juli
Beruflich genutzter Garagenaufbau als häusliches Arbeitszimmer (BFH)
Auch ein als Arbeitszimmer genutztes ausgebautes Dachgeschoss einer Doppelgarage, die ca. 20 m vom selbstbewohnten Einfamilienhaus entfernt auf dem Grundstück der Kläger steht, kann ein "häusliches Arbeitszimmer" sein (BFH, Beschluss v. 23.5.2013 - VIII B 153/12, NV; veröffentlicht am 3.7.2013).
