Dienstag, 19. Dezember
Berücksichtigung von Abzinsungserträgen bei der Zinsschranke (FG)
Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten gehören zu den Zinserträgen, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschrankenfreigrenze zu verrechnen sind (FG Münster, Urteil v. 17.11.2017 - 4 K 3523/14 F; Revision zulässig).
