Mittwoch, 21. Oktober
Berechnung der Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (BFH)
Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich mit der Bestimmung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft befasst. Im Streitfall ging es u.a. um die Höhe der bei einer Verschmelzung aufzudeckenden stillen Reserven. Der BFH stellte u.a. klar, dass sich der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, nach dem Antrag richtet und in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet wird (BFH, Urteil v. 22.4.2015 - IV R 13/12, veröffentlicht am 14.10.2015).
