Montag, 03. Juni
Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten (BFH)
Hat sich der Verkäufer eines Grundstücks dazu verpflichtet, dem Erwerber die Erwerbsnebenkosten zu erstatten, mindert der (erworbene) Erstattungsanspruch die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (BFH, Urteil v. 17.4.2013 - II R 1/12; veröffentlicht am 29.5.2013).
