Dienstag, 16. August
Bekanntgabefiktion bei Übermittlung der Post mit einfachem Brief (BFH)
Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang eines Verwaltungsakts überhaupt, sondern behauptet er lediglich, diesen nicht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen (BFH, Beschluss v. 6.7.2011 - III S 4/11 (PKH), NV; veröffentlicht am 10.8.2011).
