Mittwoch, 15. Mai
Behinderungsbedingter Mehraufwand durch Grundstückskauf (FG)
Mehraufwendungen für den behindertengerechten Neubau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Mehraufwendungen unausweichlich waren. Zu derartigen zwangsläufigen Mehraufwendungen können im Einzelfall auch die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks gehören (FG Niedersachsen, Urteil v. 17.1.2013 - 14 K 399/11).
