Dienstag, 29. Dezember
Behinderungsbedingter Hausumbau als außergewöhnliche Belastung (BFH)
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass der mit dem Umbau erlangte Gegenwert angesichts der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt (BFH, Urteil v. 22.10.2009 - VI R 7/09; veröffentlicht am 23.12.2009).
