Dienstag, 03. April
Behinderten-Pauschbetrag bei Ehegatten-Einzelveranlagung (BFH)
Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag (vgl. § 33b Abs. 1 bis 3 EStG) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen (BFH, Urteil v. 20.12.2017 - III R 2/17; veröffentlicht am 21.03.2018).