Dienstag, 30. Juli
Behandlungskosten bei Burn-Out (FG)
Burn-Out ist keine typische Berufskrankheit. Ein Werbungskostenabzug der Behandlungskosten kommt daher nicht in Betracht (FG München, Urteil v. 26.4.2013 - 8 K 3159/10; Revision zugelassen).
Burn-Out ist keine typische Berufskrankheit. Ein Werbungskostenabzug der Behandlungskosten kommt daher nicht in Betracht (FG München, Urteil v. 26.4.2013 - 8 K 3159/10; Revision zugelassen).