Montag, 19. Mai
Begrenzung der Entfernungspauschale (FG)
Nutzt ein Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit verschiedene öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale gleichwohl auf 4.500 ¤ jährlich zu begrenzen (FG Münster, Urteil v. 2.4.2014 - 11 K 2574/12 E; Revision zugelassen).
