Dienstag, 24. Januar
Beginn eines Grundstückshandels im Fall der Aufteilung (BFH)
In den Fällen des Erwerbs bzw. der Errichtung/Modernisierung eines (noch ungeteilten) Mietwohngrundstücks kann - auch bei erst späterer Teilung - die gewerbliche Tätigkeit bereits mit dem Erwerb des Grundstücks beginnen. Die gewerbliche Tätigkeit beginnt daher nicht zwingend frühestens mit der Teilung des Grundstücks (BFH, Beschluss v. 23.11.2011 - IV B 107/10, NV; veröffentlicht am 18.1.2012).
