Freitag, 09. Juni
Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung (BFH)
Bei einer mittelbaren Schenkung hat die Finanzbehörde erst dann Kenntnis von der vollzogenen Schenkung, wenn sie alle Umstände kennt, die die mittelbare Schenkung begründen. Dazu gehört auch die Kenntnis von der Veräußerung des vom Schenker übertragenen Gegenstands (BFH, Urteil vom 08.03.2017 - II R 2/15; veröffentlicht am 24.05.2017).
