Sonntag, 15. April
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Apothekern (BSG)
Ein Apotheker ist nicht nur dann von der Versicherungspflicht befreit, wenn er tatsächlich als approbierter Apotheker tätig ist; ausreichend ist auch eine andere, nicht berufsfremde Tätigkeit (BSG, Urteil v. 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R).