Dienstag, 22. September
Bauleistende - Grundsätzlich kein Vertrauensschutz (FG)
Das Finanzgericht Düsseldorf hat den Antrag eines Bauunternehmens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer im sog. Reverse-Charge-Verfahren abgelehnt. Mit seiner Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Düsseldorf u.a. gegen einen Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, das die Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG bezweifelt (FG Düsseldorf, Beschluss v. 31.8.2015 - 1 V 1486/15).
