Montag, 16. Oktober
Basisschutz durch zeitgleiche gesetzliche und private KV (FG)
Besteht eine Basisabsicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung, können Beiträge für eine gleichzeitig abgeschlossene private Krankenversicherung zur Basisabdeckung nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden (FG Köln, Urteil vom 08.03.2017 - 14 K 2560/16; Revision zugelassen).
