Donnerstag, 28. Januar
Bank als neutrale Zahlstelle zwischen FA und Steuerpflichtigem (BFH)
Eine Bank ist nicht verpflichtet, dem Finanzamt einen zu Unrecht angewiesenen Steuererstattungsbetrag zurückzuzahlen, den sie nach der Auflösung eines Girokontos zuerst auf einem internen Konto hinterlegt und dann an den früheren Kontoinhaber bzw. dessen Insolvenzverwalter ausgezahlt hat. Die Bank fungiert insofern nur als Zahlstelle und ist nicht Empfänger der Erstattung (BFH, Urteil v. 10.11.2009 - VII R 6/09, veröffentlicht am 27.1.2010).
